Zwischenbilanz der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung – Deutsche Bankenrettung im internationalen Vergleich erfolgreich
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) wurde im Oktober 2008 auf dem Höhepunkt der Finanzkrise errichtet. Das Restrukturierungsgesetz, welches zum Beginn des Jahres 2011 in Kraft trat, bedeutet eine Zäsur im Tätigkeitsfeld der FMSA vom Retten und Stabilisieren hin zum Restrukturieren. Künftig stehen neue Instrumente zur Verfügung, um systemrelevante Banken zu sanieren und zu restrukturieren. Dabei stellt das neue Gesetz eine logische Weiterentwicklung der bisherigen Instrumente dar. War bisher die Annahme von Hilfsmaßnahmen ins Ermessen der Institute gestellt, können in Zukunft Restrukturierungsmaßnahmen von der Bankenaufsicht angeordnet werden. Mit der Bankenabgabe wird der Bankensektor zudem künftig an den Kosten einer möglichen Krise beteiligt. Somit sind Konstellationen ausgeschlossen, bei denen der Staat – letztlich zu Lasten des Steuerzahlers – nur reagieren, nicht aber rechtzeitig gestalten kann.
In den zwei zurückliegenden Jahren hat die FMSA im Zusammenspiel mit der Bundesregierung sowie weiteren beteiligten Institutionen einen maßgeblichen Beitrag geleistet, um die Folgen der Finanzkrise für die Finanzmärkte und damit indirekt für die Kreditversorgung der Realwirtschaft abzumildern. Um dieses Ziel zu erreichen, war es notwendig, einzelne systemrelevante Banken mit Eigenkapital und Garantien zu stützen bzw. im Falle der HRE vollständig zu übernehmen. Dies war ein politischer und finanzieller Kraftakt, der auch mit erheblichen Belastungen und Risiken für den Steuerzahler verbunden war. Doch nur so konnten wesentlich höhere Kosten für die Allgemeinheit vermieden werden.
Ende Dezember 2010 haben neun Banken Garantien des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in Höhe von 64 Mrd. Euro in Anspruch genommen. Auf dem Höchststand Anfang Oktober 2010 beliefen sich die an diese Institute gewährten Garantien noch auf 174 Mrd. Euro. Darüber hinaus unterstützt der SoFFin aktuell vier Banken mit Eigenkapital in Höhe von insgesamt 29 Mrd. Euro. Seit der Novellierung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes im Juli 2009 konnten Banken zusätzlich Abwicklungsanstalten nutzen, um ihre Bilanzen zu entlasten. Auf diese Weise wurden die WestLB und die HRE stabilisiert. Zusätzlich haben auch die Bundesländer Banken mit Hilfe von Eigenkapital und Garantien unterstützt.
Der SoFFin und die Bundesländer stellten den deutschen Banken einen Hilfsrahmen in Höhe von ca. 21% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bereit. Damit liegt Deutschland nach einer Studie der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich vom Juli 2009 etwa gleichauf mit Frankreich oder den USA. Ende 2009 stand diesem Hilfsvolumen ein Aufwand des SoFFin von 4,2 Mrd. Euro oder 0,2% des BIP gegenüber. Im internationalen Vergleich ist der Aufwand für die Bankenstabilisierung in Deutschland moderat. Zum Beispiel übersteigen in den USA allein die Belastungen für die mittlerweile verstaatlichten Hypothekenfinanzierer Fannie Mae und Freddie Mac den deutschen Aufwand um ein Vielfaches.
Eine abschließende Beurteilung der tatsächlich angefallenen Kosten der Rettungsprogramme wird erst nach Auslaufen aller Rettungsmaßnahmen möglich sein. Ein bloßer Vergleich der Kosten würde aber zu kurz greifen. In Deutschland gelang die Stabilisierung, anders als in anderen Staaten, ohne einen Bank-Run, ohne eine Überlastung des Staates und ohne soziale Verwerfungen. Auch Zusammenbrüche von Kreditinstituten konnten vermieden werden. Nach dem Rezessionsjahr 2009 erholte sich die deutsche Wirtschaft in beeindruckender Schnelligkeit. Im Jahr 2010 betrug nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes das reale Wirtschaftswachstum 3,6% des BIP – eine noch vor einem Jahr unvorstellbare konjunkturelle Dynamik. Stärker als der Wachstumsbeitrag der Nettoexporte schlägt die günstige Entwicklung der Inlandsnachfrage zu Buche. Zur Stärkung der binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte hat nicht zuletzt die erfolgreiche Stabilisierung des Finanzmarktes in Deutschland beigetragen.
Hinweis an die Redaktionen:
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet seit dem Inkrafttreten des Restrukturierungsgesetzes ab Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds und erhebt die Bankenabgabe. Zudem verwaltet die FMSA den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin). Der SoFFin wurde am 17. Oktober 2008 nach Maßgabe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes geschaffen.