Chronik

Die Finanzmarktkrise und insbesondere die folgende Insolvenz von Lehman Brothers in den USA und Deutschland im September 2008 machten staatliche Rettungseingriffe notwendig. Die Bundesregierung reagierte unmittelbar und zielgerichtet und verabschiedete in kürzester Zeit ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stützung des Finanzmarktes:

1. Januar 2018

Kraft des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSANeuOG) wird die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) mit der Trägerschaft der FMSA beliehen, welche weiterhin eigenständig die Rechtsaufsicht über die beiden Abwicklungsanstalten FMS-Wertmanagement und Erste Abwicklungsanstalt ausübt.

Vollständig in die Finanzagentur integriert wird hingegen die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds. Die bisher in der FMSA verorteten Aufgaben der nationale Abwicklungsbehörde werden in eine neue, operativ eigenständige Einheit der BaFin integriert.

1. Januar 2015Die FMSA nimmt in der Funktion als nationale Abwicklungsbehörde zusätzliche Aufgaben der Finanzmarktstabilisierung auf Basis des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) wahr. Das Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um Banken in Schieflagen abwickeln zu können. Es ist Bestandteil des BRRD-Umsetzungsgesetzes, mit dem die Anforderungen der europäischen Abwicklungsrichtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) umgesetzt werden.
13. Mai 2014Der interministerielle Lenkungsausschuss und die Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG entscheiden sich für die Vorbereitung der Übernahme und Abwicklung der Deutsche Pfandbriefbank (DEPFA) Bank plc. durch die bundeseigene FMS Wertmanagement.
18. März 2013Auf Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht vom 28. November 2012 wird der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) gegründet. Ihm gehören zu gleichen Teilen Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der Deutschen Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an. Die FMSA ist in dem Gremium durch den Vorsitzenden des Leitungsausschusses als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht vertreten.
1. Januar 2013Das Dritte Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FinStabG) verlängert die Frist zur Beantragung von Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung ein weiteres Mal bis Ende 2014. Zudem kann der Restrukturierungsfonds fortan zum Verlustausgleich aus künftig gewährten Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin herangezogen werden.
1. März 2012Das Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz ermöglicht die "Wiedereröffnung" des Finanzmarktstabilisierungsfonds bis Ende 2012. In diesem Zeitraum kann das schon bis 2010 zur Verfügung stehende und bewährte Instrumentarium der Finanzmarktstabilisierung wieder genutzt werden.
1. Januar 2011Das Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) schafft die Grundlage für die Errichtung eines von der FMSA verwalteteten Restrukturierungsfonds. Seine Finanzierung erfolgt durch die Bankenabgabe, welche von der FMSA erstmals erhoben wird.
31. Dezember 2010Zunächst können keine neuen Leistungen des Finanzmarktstabilisierungsfonds mehr beantragt werden. Auf bestehenden Stabilisierungsmaßnahmen beruhende Verantwortlichkeiten nimmt er weiter wahr.
8. Juli 2010Die FMSA errichtet die "FMS Wertmanagement" (FMS-WM) auf Antrag der Hypo Real Estate Gruppe.
11. Dezember 2009Die FMSA errichtet die "Erste Abwicklungsanstalt" (EAA) auf Antrag der Westdeutschen Landesbank (WestLB).
13. Oktober 2009Die HRE wird durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds vollständig übernommen.
22. Juli 2009Das Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz (FStFEntwG) ebnet den Weg für Garantien an Zweckgesellschaften und bundesrechtliche Abwicklungsanstalten (sog. „Bad Banks“) als neue Instrumente. Außerdem werden die Antragsfristen für Maßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds auf den 31.12.2010 verlängert und die Finanzmarktstabilisierungsanstalt wird eine rechtlich selbständige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
2. Juni 2009Nach einer Kapitalerhöhung hält der Finanzmarktstabilisierungsfonds 90 % der HRE-Anteile.
4. Mai 2009Der Finanzmarktstabilisierungsfonds hält nach Ablauf der Annahmefrist für das freiwillige Übernahmeangebot 47,31 % an der Hypo Real Estate Holding AG (HRE).
7. April 2009

Mit dem Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz wird die maximal mögliche Laufzeit für vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte Wertpapieremissionen von 36 auf 60 Monate erhöht. Das Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG) führt zu Änderungen im Gesellschafts- und Übernahmerecht.

Das Rettungsübernahmegesetz (RettungsG) eröffnet einen Sonderweg zur vollständigen Übernahme angeschlagener Finanzinstitute durch den Staat. Es kam jedoch nicht zur Anwendung.

17. Oktober 2008Das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) tritt in Kraft. Damit wird der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS oder auch SoFFin) geschaffen, der über einen Handlungsrahmen von insgesamt 480 Mrd. Euro verfügt. Zur Koordinierung und Überwachung der Stabilisierungsmaßnahmen wird die FMSA als unselbständige Anstalt bei der Deutschen Bundesbank gegründet.

Kontakt

Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main