Abwicklungsanstalten

In eine Abwicklungsanstalt kann eine Bank neben strukturierten Wertpapieren weitere Risikopositionen - wie beispielsweise ausfallgefährdete Kredite - und ganze Geschäftsbereiche übertragen, die für die zukünftige Strategie der Bank nicht mehr benötigt werden. Damit wird der Bank die Möglichkeit eröffnet, diese risikobehafteten Portfolios geordnet abzuwickeln und sich mit einem erfolgversprechenden Geschäftsmodell neu auszurichten. Die Bank wird durch die Übertragung der Risikopositionen von Eigenkapitalanforderungen sowie von Abschreibungsdruck aufgrund von Wertschwankungen entlastet. Dabei bleiben die Eigentümer der Bank in der wirtschaftlichen Verantwortung für die Abwicklungsanstalt. Die bei der Abwicklungsanstalt auftretenden Verluste sind also weiterhin von den Eigentümern der Bank auszugleichen.

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) hat zwei Abwicklungsanstalten errichtet: die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) und die FMS Wertmanagement (FMS-WM). Über beide Abwicklungsanstalten übt die FMSA die erweiterte Rechtsaufsicht aus. Dabei sind die Bedingungen für die Verlustausgleichspflicht der FMSA in den jeweiligen Statuten der Abwicklungsanstalten geregelt. Nach Abschluss der Abwicklung, d.h. nach dem Abverkauf aller übertragenen Risikopositionen und Geschäftsbereiche, wird die FMSA die Abwicklungsanstalten auflösen.

Erste Abwicklungsanstalt
Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Die EAA wurde am 11. Dezember 2009 unter dem Dach der FMSA errichtet. Auf sie wurden von der WestLB strategisch nicht mehr benötigte Geschäftsbereiche und Risikopositionen übertragen.

FMS
FMS Wertmanagement (FMS-WM)

Die FMS-WM wurde am 8. Juli 2010 von der FMSA eingerichtet. In die FMS-WM wurden die strategisch nicht mehr notwendigen Vermögenswerte und Risikopositionen der Hypo Real Estate Holding (HRE) abgespalten.

Kontakt

Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main