03. März 2009

Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin im Februar 2009

Frankfurt am Main. Das Antragsvolumen auf Stabilisierungshilfen des Sonderfonds hat sich im Monat Februar von 263 Milliarden Euro auf 294 Milliarden Euro erhöht. Vom Antragsvolumen sind 197 Milliarden Euro bereits bewilligt worden, wovon 178 Milliarden Euro auf die Gewährung von Garantien entfallen und 19 Milliarden Euro auf die Vergabe von Eigenkapital. 45 Milliarden Euro an Garantien sind bereits wieder ausgelaufen.

Dem Sonderfonds liegen darüber hinaus mehr als 20 Voranfragen vor. Die Zahl der Anträge in unterschiedlicher Größenordnung stieg im Monat Februar von 15 auf 18.

Die Bundesregierung hat am 18. Februar 2009 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des bisherigen Finanzmarktstabilisierungsgesetzes verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf sieht vor allem Erleichterungen für die Rettungsübernahme von Unternehmen des Finanzsektors vor und soll bis Anfang April in Kraft treten. Nähere Informationen zu dem Gesetzentwurf sind unter www.bundesfinanzministerium.de erhältlich.
 

Hintergrundinformationen:

Der SoFFin hat am 27. Oktober 2008 seine Arbeit aufgenommen. Der mit 480 Milliarden Euro ausgestattete Fonds soll das deutsche Finanzsystem stabilisieren und dazu beitragen, wieder Vertrauen zwischen den Marktteilnehmern herzustellen. Dem Fonds stehen drei Instrumente zur Verfügung:

  • Gewährung von Garantien für Schuldtitel
  • Rekapitalisierung durch Beteiligung am Eigenkapital von Finanzunternehmen
  • Übernahme von Risikopositionen

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