07. Mai 2009

SoFFin hält nach Ablauf der Annahmefrist 47,31 Prozent an der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) – Die Übernahme durch den Bund zur Rettung der HRE kann zügig fortgesetzt werden.

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds hält für die Bundesrepublik Deutschland nach Ablauf der Annahmefrist des Übernahmeangebots am 4. Mai 2009 47,31 Prozent aller Aktien der HRE.
Die Annahmefrist wird nicht verlängert.
Um die Übernahme zur Rettung der Bank fortzusetzen, soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2009 eine Kapitalerhöhung beschlossen werden.
Der SoFFin plant den vollständigen Erwerb der Anteile an der HRE.

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds hält für die Bundesrepublik Deutschland nach Ablauf der Annahmefrist des Übernahmeangebots am 4. Mai 2009 47,31 Prozent aller Aktien der HRE.

Um die Übernahme zur Rettung der Bank fortzusetzen, soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung beschlossen werden. Dies stärkt die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft nachhaltig und treibt die erforderliche Restrukturierung zügig voran. Es ist zunächst geplant, das Grundkapital entsprechend zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien wird zum Nennwert erfolgen.

Die neuen Aktien sollen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausschließlich vom Fonds gezeichnet werden, um eine Kapital- und Stimmenmehrheit von 90 %  an der HRE zu erhalten. Diese Mehrheit ermöglicht anschließend die Übernahme der  Anteile der verbliebenen Minderheitsaktionäre im Wege des sogenannten Squeeze  Out-Verfahrens. Der Fonds geht davon aus, dass der Preis in diesem Verfahren nicht  über dem Angebotspreis von 1,39 Euro pro Aktie liegen wird.

Die Aktionäre der HRE wurden bereits zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2009 eingeladen.

Prof. Dr. Hannes Rehm, Sprecher des Leitungsausschusses des SoFFin, zeigte sich angesichts des Ergebnisses optimistisch: „Wir werden die Rettung der HRE konsequent vorantreiben. Die Bank ist systemrelevant und muss zur Wahrung der Stabilität der Finanzmärkte und der deutschen Wirtschaft gerettet werden. Ich gehe davon aus, dass die geplante Kapitalerhöhung die erforderliche Zustimmung erhält“, so Prof. Dr. Rehm weiter.
 

Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds wird von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt verwaltet. „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ wird er anlassbedingt und wegen seiner zeitlichen Befristung genannt. Der Fonds wurde am 17. Oktober 2008 aufgrund des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes geschaffen.

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