SoFFin beginnt mit Platzierung von Aktien der Commerzbank AG
Im Zusammenhang mit der Kapitalmaßnahme der Commerzbank AG platziert der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), wie am 13. März 2013 bereits angekündigt, Aktien ohne Bezugsrechte aus dem Bestand des SoFFin in einem Volumen von rund 625 Mio. Euro. Die Aktien werden Investoren über ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren zum Kauf angeboten. Die Platzierung wird voraussichtlich am 15. Mai 2013 abgeschlossen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an institutionelle Investoren. Mit der Durchführung der Platzierung wurden Deutsche Bank, Citi, Commerzbank sowie HSBC beauftragt, die ebenfalls Konsortialführer im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung der Commerzbank AG sind.
Der SoFFin hat sich verpflichtet, anschließend unter marktüblichen Bedingungen seine Bezugsrechte durch Wandlung eines Teils seiner Stillen Einlage in Höhe von rund 625 Mio. Euro zum Bezugspreis der Bezugsrechtskapitalerhöhung voll auszuüben. Nach Abschluss der Kapitalmaßnahme der Commerzbank AG soll die - nach Ausübung der Bezugsrechte noch verbliebene - Stille Einlage vollständig zurückgeführt werden. Durch die Platzierung der Aktien sowie die Kapitalmaßnahme der Commerzbank AG fließen dem SoFFin daher in Summe 1,63 Mrd. Euro zu, womit die der Commerzbank AG im Rahmen der Stabilisierungs- maßnahmen gewährten Stillen Einlagen vollständig zurückgezahlt sind.
Hinweis an die Redaktionen:
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) führt die Geschäfte des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), der am 17.10.2008 nach Maßgabe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes geschaffen wurde und dessen Instrumente mit Inkrafttreten des Dritten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes bis Ende 2014 zur Verfügung stehen. Zudem verwaltet die FMSA seit Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds und erhebt die Bankenabgabe.
Nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und Japan.Diese Mitteilung stellt kein Angebot für den Verkauf von Wertpapieren der Commerzbank AG in den Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“), Australien, Kanada oder Japan oder in Rechtsordnungen dar, in denen ein solches Angebot unzulässig wäre. Die hierin genannten Wertpapiere wurden nicht und sollen auch nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 („U.S. Securities Act“) oder den anwendbaren Wertpapiervorschriften von Australien, Kanada oder Japan registriert werden. Soweit keine Ausnahme von der Registrierungspflicht nach dem U.S. Securities Act besteht, dürfen Wertpapiere der Commerzbank AG in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft werden. Die Commerzbank AG, der SoFFin und die FMSA beabsichtigen nicht, Teile des Angebots in den Vereinigten Staaten registrieren zu lassen oder in den Vereinigten Staaten ein öffentliches Angebot vor Wertpapieren durchzuführen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere der Commerzbank AG weder in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft noch Personen oder Zugunsten oder für Rechnung von Personen mit Staatsbürgerschaft von oder ständigem Wohnsitz in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden.
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