28. April 2017

Jahresabschluss 2016 des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS)

  • 1,2 Mrd. Euro an den FMS zurückgeführt
  • Der FMS schließt 2016 mit einem Überschuss von 98,6 Mio. Euro ab.

Der im Zuge der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 geschaffene Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), der von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet wird, schließt das Geschäftsjahr 2016 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 98,6 Mio. Euro ab.

Das Jahresergebnis wird im Wesentlichen geprägt durch die teilweise Auflösung der Rückstellung für die bestehende Verlustausgleichsverpflichtung gegenüber der Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement, die Bewertung der Anteile an der Commerzbank AG zum Stichtagskurs sowie durch Zinsaufwendungen.

Der Veräußerungserlös (1,2 Mrd. Euro) aus dem erfolgreichen Börsengang der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) im Sommer 2015 ist dem FMS im Jahr 2016 zugeflossen, wodurch sich der Umfang der vom FMS gewährten Rekapitalisierungsmaßnahmen auf 14,6 Mrd. Euro verringerte. Diese Maßnahmen betrugen in der Spitze insgesamt 29,4 Mrd. Euro. 

Der bis zum 31. Dezember 2016 aufgelaufene, nicht gedeckte Fehlbetrag verringerte sich dem Jahresüberschuss entsprechend gegenüber dem Vorjahr und beträgt aktuell rund 22,5 Mrd. Euro. Die Höhe der aus dem FMS für Bund und Länder resultierenden haushaltswirksamen Belastungen wird erst mit Abrechnung des FMS festgestellt.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Geschäftsjahre 2016 und 2015 des FMS (in Mio. Euro) dar:

SoFFin20162015
Bilanzsumme24.051,825.925,1
Erträge1.074,1113,4
Aufwendungen (inkl. Abschreibungen)-975,5-798,2
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag98,6-684,8

 

Ertragslage

Die Umsatzerlöse des FMS beliefen sich auf 13,2 Mio. Euro und stammen aus der Provision für die Bereitstellung eines Verlustausgleichsrahmens in Form eines strukturierten Darlehens an die EAA. Darüber hinaus hat der FMS im Jahr 2016 39,1 Mio. Euro Erträge aus der Dividendenzahlung der Commerzbank AG für 2015 erhalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge (1.021,8 Mio. Euro) enthalten 1.021,0 Mio. Euro aus der ertragswirksamen Auflösung von Rückstellungen für die Verlustausgleichsverpflichtung gegenüber der FMS Wertmanagement. Das FMSA-Neuordnungsgesetz ermöglicht eine enge Zusammenarbeit zwischen der FMS Wertmanagement und der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH. Die durch die Refinanzierung der FMS Wertmanagement über den FMS zu erwartenden Vorteile sind in die aktuelle Abwicklungsplanung der FMS Wertmanagement entsprechend eingeflossen.

Die Aufwendungen des FMS im Jahr 2016 beinhalten Zinsaufwendungen (386,2 Mio. Euro), Abschreibungen der Beteiligung an der Commerzbank AG (454,3 Mio. Euro) und an der HRE GmbH (135,0 Mio. Euro), u.a. in Bezug auf deren Beteiligung an der pbb.

Vermögenslage

Die Beteiligungen des FMS hatten zum 31. Dezember 2016 einen Buchwert von 1,6 Mrd. Euro. Die bereits genannten Aspekte – Zahlung des Veräußerungserlöses und Abschreibungen – haben 2016 zu einem Rückgang um 1,8 Mrd. Euro geführt.

Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf 22,2 Mrd. Euro und betrafen die über die Finanzagentur vom Bund bereitgestellten Refinanzierungsmittel. Die Verbindlichkeiten konnten im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Mrd. Euro reduziert werden.

Die Rückstellungen des FMS in Höhe von 1,8 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2016 entfallen auf die Verlustausgleichspflicht gegenüber der FMS Wertmanagement und Zinsänderungsrisiken.

Seit 2015 ist die Gewährung neuer Maßnahmen aus dem FMS nicht mehr möglich.


Hinweis an die Redaktionen:

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main und hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2008 zu einem wichtigen Pfeiler der deutschen Finanzarchitektur entwickelt. Neben der Verwaltung verschiedener Beteiligungen der Bundesrepublik an Kreditinstituten ist die FMSA in Deutschland für die Erhebung der Bankenabgabe für den Single Resolution Fund (SRF) und den Restrukturierungsfonds zuständig. Des Weiteren übt sie u. a. die Rechtsaufsicht über die unter ihrem Dach errichteten Abwicklungsanstalten aus. Seit 2015 hat die FMSA darüber hinaus die Aufgabe einer Nationalen Abwicklungsbehörde im europäischen Kontext übernommen und ist damit unter Federführung des Single Resolution Board für die Erstellung von Abwicklungsplänen und – wenn notwendig – für die Abwicklung von in der Bundesrepublik Deutschland beheimateten Banken zuständig. Zum 01.01.2018 wird die Funktion „Nationale Abwicklungsbehörde“ in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) in die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH überführt.

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