10. September 2010

Garantierahmen der HRE temporär um bis zu 40 Mrd. Euro aufgestockt

Vor dem Hintergrund der geplanten Abspaltung umfangreicher Risikopositionen und nicht strategischer Geschäftsbereiche von der Hypo Real Estate Gruppe (HRE) auf die FMS Wertmanagement, die nach der erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission und Entscheidung des Lenkungsausschusses im 2. Halbjahr 2010 erfolgen soll, wird der Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin das der HRE gewährte Garantievolumen bis zum Jahresende 2010 um bis zu 40 Mrd. Euro erhöhen. Das Gesamtgarantievolumen gegenüber der HRE beläuft sich damit temporär auf bis zu 142 Mrd. Euro.
 
Der Lenkungsausschuss des SoFFin fasste diesen Beschluss, um vor und bei der geplanten Transaktion jegliche Liquiditätsengpässe auszuschließen.
 
Liquiditätsengpässe könnten durch für die HRE ungünstige Entwicklungen an den Zins- und Kreditmärkten entstehen sowie durch unvorhersehbare Settlement- und Transferrisiken bei der Befüllung der FMS Wertmanagement. Die Abspaltung umfasst technisch umfangreiche Buchungsvorgänge bei Geschäftspartnern in mehreren Ländern nach den Maßgaben der jeweiligen Jurisdiktion. „Dies ist ein hochkomplexer und mit Blick auf das zu transferierende Volumen wohl einmaliger Vorgang. Er erfordert eine große gemeinsame Kraftanstrengung, doch sein Gelingen bedeutet einen Meilenstein in der Restrukturierung der HRE“, so Dr. Hannes Rehm, Sprecher des Leitungsausschusses der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.
 
Auch aus dem aktuell beschlossenen Rahmen zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung garantierte Wertpapiere werden – wie alle bereits heute vorhandenen – vollständig auf die FMS Wertmanagement übertragen. Dort werden sie sukzessive durch Wertpapiere der FMS Wertmanagement ersetzt. Die SoFFin garantierten Wertpapiere werden dadurch in der Folgezeit vollständig zurückgeführt und die Garantien abgelöst.
 
Die Maßnahmen bedürfen der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission.
 

Hinweis an die Redaktionen:
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet mit dem Inkrafttreten des Restrukturierungsgesetzes ab Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds und erhebt die Bankenabgabe. Zudem verwaltet die FMSA den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin). Der SoFFin wurde am 17. Oktober 2008 nach Maßgabe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes geschaffen.

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