02. Januar 2015

FMSA nimmt Arbeit als Nationale Abwicklungsbehörde auf

Ab 2015 übernimmt die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben die Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde in Deutschland. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das sog. Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), als Teil der deutschen Umsetzung der europäischen "Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD)". Das SAG schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um Banken in Schieflage abwickeln zu können.

Übergeordnetes Ziel ist es, den Steuerzahler bei künftigen Bankenschieflagen nicht zu belasten und auch große und international tätige Banken abwicklungsfähig zu machen. Zu diesem Zweck wird die FMSA individuelle Abwicklungspläne für die deutschen Banken erstellen und gegebenenfalls die Beseitigung von Abwicklungshindernissen anordnen. 

„Wir werden diese große Aufgabe engagiert angehen und dabei eng mit BaFin, Bundesbank und den europäischen Institutionen zusammenarbeiten“, sagt Dr. Herbert Walter, designierter Vorsitzender des Leitungsausschusses der FMSA.


Hinweis an die Redaktionen: 

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main und hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2008 zu einem wichtigen Pfeiler der deutschen Finanzarchitektur entwickelt. Neben der Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) ist die FMSA für die Erhebung der Bankenabgabe in Deutschland für den Restrukturierungsfonds zuständig und übt u. a. die Rechtsaufsicht über die unter ihrem Dach errichteten Abwicklungsanstalten aus. Darüber hinaus werden von ihr Brückeninstitute vorgehalten und verschiedene Beteiligungen an Kreditinstituten verwaltet. Seit Januar 2015 ist die FMSA nationale Abwicklungsbehörde.

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