Bankenabgabe 2017 für deutsche Institute beläuft sich auf 1,71 Mrd. Euro
Im Jahr 2017 wurde die Bankenabgabe für den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) der Bankenunion nunmehr im zweiten Jahr der bis 2023 dauernden Aufbauphase nach den europäischen Regelungen durch den Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) berechnet, der auch den SRF verwaltet.
Die von den deutschen Instituten von der FMSA für den SRF erhobene Abgabe für das Beitragsjahr 2017 beläuft sich auf rd. 1,71 Mrd. Euro nach 1,76 Mrd. Euro im Vorjahr. Hinzu kommen rd. 7 Mio. Euro, die von Unionszweigstellen und CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht erhoben und national verwaltet werden.
Von der Gesamtsumme der Bankenabgabe entfallen rd. 1.035 Mio. Euro auf Groß- und Regionalbanken, 292 Mio. Euro auf Landesbanken und die Spitzeninstitute des Sparkassen- und Genossenschaftssektors, 167 Mio. Euro auf bestimmte weitere Institute wie u.a. Hypothekenbanken und Finanzdienstleister, 140 Mio. Euro auf Sparkassen und 76 Mio. Euro auf Genossenschaftsbanken. 865 kleinere Institute profitieren von pauschalierten Beiträgen. In die Beitragsberechnung bei größeren Instituten fließt die auf verschiedenen Indikatoren basierende Risikobewertung ein.
Die für den SRF erhobenen Mittel werden Ende Juni 2017 auf die Deutschland zugeordnete nationale Kammer des SRF übertragen.
Hinweis an die Redaktionen:
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main und hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2008 zu einem wichtigen Pfeiler der deutschen Finanzarchitektur entwickelt. Neben der Verwaltung verschiedener Beteiligungen der Bundesrepublik an Kreditinstituten ist die FMSA in Deutschland für die Erhebung der Bankenabgabe für den Single Resolution Fund (SRF) und den Restrukturierungsfonds zuständig. Des Weiteren übt sie u. a. die Rechtsaufsicht über die unter ihrem Dach errichteten Abwicklungsanstalten aus. Seit 2015 hat die FMSA darüber hinaus die Aufgabe einer Nationalen Abwicklungsbehörde im europäischen Kontext übernommen und ist damit unter Federführung des Single Resolution Board für die Erstellung von Abwicklungsplänen und – wenn notwendig – für die Abwicklung von in der Bundesrepublik Deutschland beheimateten Banken zuständig. Zum 01.01.2018 wird die Funktion „Nationale Abwicklungsbehörde“ in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) in die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH überführt.