06. November 2014

Bankenabgabe 2014 beläuft sich auf 516 Mio. Euro

Im Jahr 2014 beläuft sich die von den deutschen Kreditinstituten erhobene Bankenabgabe auf rund 516 Mio. Euro. Damit sind die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr (rund 520 Mio. Euro) nahezu konstant geblieben. Insgesamt verfügt der Restrukturierungsfonds über 2,3 Mrd. Euro.

Der Fonds wurde 2011 als Lehre aus der Finanzmarktkrise zur zukünftigen Finanzierung möglicher Schieflagen durch Banken ins Leben gerufen. Er dient dem Schutz des Steuerzahlers.

Die Höhe der Bankenabgabe richtet sich grundsätzlich nach der Bilanzsumme und dem Derivatevolumen des beitragspflichtigen Kreditinstituts im Jahresabschluss des Vorjahrs. Abhängig von den Abschlussergebnissen dieses Jahres bzw. der beiden Vorjahre besteht eine Kappung der zu zahlenden Bankenabgabe durch Zumutbarkeits- oder Belastungsobergrenzen.

Die Erhebung der Bankenabgabe 2015 wird nach europäischen Vorgaben erfolgen. Diese Mittel sollen dann im Jahr 2016 in den deutschen Teil (nationale Kammer) des europäischen einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) übertragen werden, der vom Ausschuss für die einheitliche Abwicklung  (Single Resolution Board – SRB) verwaltet wird.

 
Hinweis an die Redaktionen:

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) hat sich seit Ihrer Gründung im Jahr 2008 zu einem wichtigen Pfeiler der deutschen Finanzarchitektur entwickelt. Neben der Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen mittels des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) erhebt die FMSA heute die Bankenabgabe in Deutschland und übt die Rechtsaufsicht über die unter ihrem Dach errichteten Abwicklungsanstalten aus. Ab 2015 soll die FMSA darüber hinaus in Umsetzung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) nationale Abwicklungsbehörde werden.

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