22. November 2013

Bankenabgabe 2013 beläuft sich auf 520 Mio. Euro

Im Jahr 2013 wurden 520,1 Mio. Euro Bankenabgabe von den deutschen Kreditinstituten geleistet. Damit befinden sich im dritten Jahr der Bankenabgabe rund 1,8 Mrd. Euro im Restrukturierungsfonds. Die im Vergleich zum Vorjahr (692,4 Mio. Euro) etwas geringeren Einnahmen sind auf die schwächere Ertragslage im Jahr 2012 zurückzuführen.

Der Restrukturierungsfonds finanziert über die Bankenabgabe die Instrumente, die ihm erforderlichenfalls zur künftigen Stabilisierung des Finanzsystems zur Verfügung stehen. Im Krisenfall kann der Fonds Sonderbeiträge von den Kreditinstituten erheben, wenn die bislang  eingesammelten Mittel nicht reichen. Diese Sonderbeiträge dienen zur Rückführung der Kreditinanspruchnahme, sodass die Finanzierung letztlich durch die Kreditwirtschaft erfolgt.

Die Höhe der Bankenabgabe richtet sich grundsätzlich nach der Bilanzsumme und dem Derivatevolumen des beitragspflichtigen Kreditinstituts im Jahresabschluss des Vorjahrs. Abhängig von den Abschlussergebnissen dieses Jahres bzw. der beiden Vorjahre besteht eine Kappung der zu zahlenden Bankenabgabe durch Zumutbarkeits- oder Belastungsobergrenzen.
 

Hinweis an die Redaktionen:

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet seit Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds und erhebt die Bankenabgabe. Zudem verwaltet die FMSA den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), der am 17. Oktober 2008 nach Maßgabe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes für einen befristeten Zeitraum bis 31. Dezember 2010 geschaffen wurde. Mit Inkrafttreten des Dritten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes zum Jahresbeginn 2013  stehen die bewährten Instrumente des SoFFin bis Ende 2014 zur Verfügung.

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