31. Mai 2013

Vollständige Rückführung der Stillen Einlage des SoFFin bei der Commerzbank AG

Anteil des SoFFin an der Commerzbank liegt bei 17,2 %
Mit Abschluss der Kapitalmaßnahme der Commerzbank wurde die Stille Einlage des SoFFin am 31.05.2013 vollständig zurückgeführt

Nach der erfolgreichen Platzierung von Aktien ohne Bezugsrechte der Commerzbank AG in Höhe von rund 625 Mio. Euro aus dem Bestand des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) am 15.05.2013 wurden die Bezugsrechte des SoFFin durch Einbringung eines Teils seiner Stillen Einlage in Höhe von rund 625 Mio. Euro vollständig ausgeübt. Der Anteil des SoFFin an der Commerzbank AG liegt nach der Ausübung der Bezugsrechte im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung der Commerzbank AG bei 17,2 %.

Die verbliebene Stille Einlage des SoFFin von rund 1 Mrd. Euro wurde mit Abschluss der Kapitalerhöhung der Commerzbank AG heute zurückgezahlt. Damit flossen dem SoFFin zusammen mit dem Aktienverkauf vom 15.05.2013 in Summe 1,63 Mrd. Euro zu, womit die der Commerzbank AG im Rahmen der Stabilisierungsmaßnahmen gewährten Stillen Einlagen vollständig zurückgeführt sind. Die bisherige Sperrminorität von 25 % diente der Absicherung der Stillen Einlagen und wurde mit deren Rückzahlung aufgegeben (vgl. Pressemitteilung vom 15.05.2013). Neben der Rückführung der Stillen Einlage leistete die Commerzbank AG eine Ausgleichszahlung in Höhe von rund 61 Mio. Euro an den SoFFin. Die im Rahmen der Kapitalmaßnahme erhaltenen Beträge wurden unmittelbar zur Tilgung der Verbindlichkeiten des SoFFin bei der Finanzagentur eingesetzt.

„Wir begrüßen die vollständige Rückführung der vom SoFFin gewährten Stillen Einlagen und die mit dem erfolgreichen Abschluss der Kapitalmaßnahme durch die Commerzbank AG verbundene Stärkung der Eigenkapitalbasis. Über den Gesamtzeitraum betrachtet, liegen die Einnahmen aus der Stillen Einlage deutlich über den Refinanzierungskosten“, so Dr. Christopher Pleister, Vorsitzender des Leitungsausschusses der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.
 

Hinweis an die Redaktionen:

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) führt die Geschäfte des Finanzmarkt-stabilisierungsfonds (SoFFin), der am 17.10.2008 nach Maßgabe des Finanzmarktstabilisierungs-gesetzes geschaffen wurde und dessen Instrumente mit Inkrafttreten des Dritten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes bis Ende 2014 zur Verfügung stehen. Zudem verwaltet die FMSA seit Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds und erhebt die Bankenabgabe.

 

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